Übungsleitungen und Trainer*innen müssen vor dem Ersterwerb einer Lizenz einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. #
Es schadet nicht, diesen immer mal wieder aufzufrischen. Eine Möglichkeit bietet die MAUS.
Der Verein, sollte normal Mitglied bei der VBG sein und kann das Anmeldeformular ausfüllen.
Abrechnen kann die MAUS dann direkt mit der VBG. Dazu benötigen sie das VBG Formular mit der VBG Nummer, Ihres Vereins.
Hier die Homepage: https://www.erstehilfe.de/startseite/#/
Hier die Vorgehensweise:
Das Unternehmen/ der Verein meldet die im Rahmen der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung festgestellte Anzahl an benötigten Ersthelfenden zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle (Johanniter, Maus u.a.) an. Es hat sich bei der Ermittlung der Anzahl von den Maßgaben §26 Vorschrift 1 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung leiten zu lassen. Nach erfolgtem Kurs rechnet die ermächtigte Stelle direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Die pauschale Kostenübernahme sieht dabei einen Betrag von 42 € je Teilnehmer*in für das Jahr 2024 vor. Sollte ein Kursangebot akzeptiert werden, das eine darüber liegende Gebühr vorsieht, wäre die Differenz vom Unternehmen/Verein, zu bezahlen. Über die Liste der Ausbildungsstellen hat ein Unternehmen/Verein allerdings auch die Möglichkeit nach Anbietern (ermächtigten Stellen) zu suchen, die den Kurs zu den vereinbarten Konditionen mit den Berufsgenossenschaften durchführen.
Dieser Link führt zum Verzeichnis Ersthelfer. Hier ist das komplette Prozedere der VBG inklusive dem Abrechnungsformular hinterlegt. https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer/index.jsp
Dieser Link führt Sie auf die Eingangsseite des Fachbereichs Erste Hilfe, auf der Sie alle aktuellen Informationen und Inhalte aufrufen können. In allen drei Verzeichnissen finden Sie auch die Suchliste für die Ausbildungsstellen. https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp
Hier gelangen Sie zum Abrechnungsformular: https://www.erstehilfe.de/fileadmin/downloads/BG_Teilnehmerliste.pdf
Die VBG Nummer müsste in Ihrer Geschäftstelle hinterlegt sein.
Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie bitte Herr Schneider von der VBG. Mail: martin.schneider@vbg.de
