Wissenswertes
Um unseren Vereinen Unterstützung bei der täglichen Arbeit im Verein zu geben, stellen wir für Sie Broschüren, Tipps und Hinweise nach Themen sortiert bereit.
Vereinsjubiläen und Ehrungen
Der Sportkreis Bruchsal nimmt im Auftrag des Sportbundes Nord die Ehrungen von Vereinsjuiläen wahr.
Mitgliedsvereine können auf Antrag beim BSB Nord bereits ab dem 25-jährigen Bestehen eine Ehrengabe erhalten. Weitere Informationen und den Meldebogen erhalten Sie hier.
Ehrungen Badischer Sportbund Nord
Verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Vereine und Fachverbände können auf Antrag für langjährige Tätigkeit im Sport vom Badischen Sportbund Nord geehrt werden. Eine Übersicht der bereits in Ihrem Verein vom Badischen Sportbund Nord geehrten Mitglieder stellt der BSB Nord gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Auf Antrag verleiht der Badische Sportbund Nord bei 25, 50, 75, 100 etc. -jährigen Vereinsjubiläen die Vereinsehrenurkunde. Die Ehrungen werden vor Ort bei Veranstaltungen der Vereine und Fachverbände durch unsere Sportkreismitarbeiter bzw. Präsidiumsmitglieder vorgenommen.
GEMA und Sport
Der Deutsche Olympische Sportbund hat - bei der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich und im Interesse seiner Vereine - Abkommen mit der GEMA getroffen. Diese Abkommen garantieren folgendes:
1. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Vorzugssätze bei Musikaufführungen gewährt.
2. Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den Deutschen Olympischen Sportbund erfolgt eine Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung.
Weitere Informationen zur GEMA finden Sie auf der Homepage des Badischen Sportbundes.
Öffentlichkeitsarbeit
Sportvereine mit ihren zahlreichen Angeboten stehen in der Öffentlichkeit, ob sie es wollen oder nicht. Doch eine gute Pressearbeit und die positive Darstellung des Vereins nach außen aber auch innen geschieht nicht von alleine.
Hier ein paar Links auf Seiten, die sich explizit mit dem Thema Öffentlichkeitsarbeit bei Sportvereinen befassen.
Sportversicherung
Die Sportversicherung bietet für alle Vereine des Badischen Sportbundes und deren Mitglieder einen Basisschutz.
Folgende Versicherungen fallen unter diesen Basisschutz:
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Bei Versicherungsfragen kontaktieren Sie die ARAG-Sportversicherung:
Sportversicherungsbüro beim BSB Nord
Haus des Sports
Am Fächerbad 5
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 2 07 19
E-Mail: vsbkarlsruhe@arag-sport.de
Vereinsförderung
Der Badische Sportbund Nord e.V. fördert als überfachlich (nicht für eine spezielle Sportart) zuständiger Dachverband ausschließlich Maßnahmen des Breitensports.
Für Leistungs- bzw. Spitzensportförderung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachverbände oder an den Landessportverband Baden-Württemberg.
Vereinsregister
Im Vereinsregister werden die Vereine eingetragen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Die Eintragung in das Vereinsregister steht somit nur Vereinen mit einem ideellen, nichtwirtschaftlichen Zweck offen. Mit seiner Eintragung im Vereinsregister hat der Verein die Rechtsfähigkeit erlangt. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur noch das Vereinsvermögen.
Alle Änderungen im Vorstand oder in der Satzung müssen von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl – in notariell beglaubigter Form - zur Eintragung beim zuständigen Amtsgericht in Mannheim angemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Mannheim
Für die Führung des Tranzparenzregisters fallen Gebühren an, damit die Verwaltung finanziert werden kann.
Seit dem 17.01.2020 ist die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung für gemeinnützige Körperschaften in Kraft getreten. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn rechtzeitig ein Antrag auf Befreiung gestellt wird. Näheres dazu finden Sie hier.
Verwaltung
Vereinsrecht:
Als Vereinsrecht werden Rechtsnormen bezeichnet, die regeln, wie Vereine sich organisieren können. Hierbei spielt das Zivilrecht (insbesondere das BGB) sowie das Steuerrecht (z. B. AO, EStG, UStG u.a.), aber auch spezielle Gesetze wie z. B. das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" eine Rolle.
Insbesondere im BGB finden sich in den §§21 ff. wesentliche Vorschriften über Vereine.
Eine sehr wichtige Bedeutung kommt der jeweiligen Vereinssatzung zu.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Badischen Sportbundes
Steuerwegweiser für gemeinnützige Sportvereine
Das Ministerium für Finanzen des Landes Baden-Württemberg stellt ein Dokument mit Steuertipps für gemeinnützige Vereine zur Verfügung. Hier finden Sie das pdf-Dokumnet.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Datenschutz im Verein
Das europäische Datenschutzrecht wird vereinheitlicht: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige nationale Bestimmungen ab. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Vereine betroffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Badischen Sportbundes.
Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen
Der Sportkreis Bruchsal steht für Toleranz, Vielfalt, Demokratie und positioniert sich parteipolitisch neutral.
Hier finden Sie ein rechtswissenschaftliches Gutachen zur parteipolitischen Neutralität von Sportvereinen.