Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Dass es Kindern und Jugendlichen gut tut in einem Verein aktiv zu sein, ist unbestritten. Deshalb soll das Bildungs- und Teilhabepaket es auch finanziell schwachen Familien ermöglichen, Kinder und Jugendliche dort mitmachen zu lassen.

Bis zum Alter von 18 Jahren stehen den Kindern und Jugendlichen bis zu 120 € im Jahr zur Verfügung. Der jeweils bewilligte Betrag kann auf einmal oder in Teilbeträgen verwendet werden.

Ursprünglich war der Betrag jedoch nur für Mitgliedsbeiträge, Ferienfreizeiten, Musikunterricht etc. gedacht und wurde deshalb oft nicht ausgeschöpft. Die Restbeträge verfielen einfach.

Dabei gibt es neben den Mitgliedsbeiträgen auch zusätzliche Kosten, z. B. für notwendige Ausstattung wie Stollenschuhe beim Fußball, Schutzkleidung bei den Kampfsportarten oder das Kostüm der Gardetänzerinnen. Durch die Gesetzesänderung können die 120 € nun auch dafür eingesetzt werden. So kann der Zuschuss insgesamt besser genutzt werden.

Nicht erstattet werden können Dinge, die zum allgemeinen Bedarf zählen, wie T-Shirts, Badebekleidung oder normale Turnschuhe. Es muss sich immer um eine Anschaffung handeln, die ausschließlich aufgrund der Aktivität im Verein entstanden ist. Hier finden Sie weitere Informationen vom Landratsamt Karlsruhe.

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